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Jugendschutzrecht / Medien/ 21.04.2016

Sexting: Versenden von Sexvideos unter Jugendlichen kann Straftat sein

Ein Sex-Video von zwei Jugendlichen kursiert derzeit im Kreis Gütersloh über WhatsApp. Wie die Polizei berichtet, zeigt das Video einen 17-jährigen Jugendlichen mit einem 13-jährigen Mädchen beim einvernehmlichen Sex. Das Video wurde von dem Jungen weitergeleitet. Die Eltern des Mädchens erstatteten Anzeige und die Polizei ermittelt nun wegen der Verbreitung pornografischer Schriften (§184 Strafgesetzbuch).

Bei handysektor gibt es Tipps für Jugendliche zum Thema Umgang mit Sexting, Pornographie und zum sicheren Umgang mit Smartphones. Ein Erklärvideo gibt Antwort auf die Frage “Was ist eigentlich Sexting?”