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Jugendschutzrecht / Medien/ 19.04.2018

Auch Facebook bald ab 16

Facebook reagiert ebenso wie WhatsApp auf die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung und plant eine Änderung der Nutzungsbedingungen.

Das soziale Netzwerk soll künftig erst ab 16 Jahren in vollem Umfang nutzbar sein. Nutzer zwischen 13 und 15 Jahren sollen die Erlaubnis ihrer Eltern einholen müssen, um gewisse Profilangaben, wie zum Beispiel Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten, öffentlich zu machen.

Die Erziehungsberechtigten sollen auch darüber entscheiden können, ob ihren Kindern personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt wird oder die sexuelle Orientierung ihres Kindes veröffentlicht wird. Um die Altersangaben der Nutzer besser nachzuvollziehen, kündigt Facebook an, „angemessene“ Anstrengungen zu unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. So sollen die Unter-16-Jährigen die Möglichkeit haben, das Facebook-Profil oder eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben zu können. Facebook schickt danach eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen an diesen angegebenen Kontakt.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten