Kinder- und Jugendschutz für NRW

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Jugendschutzrecht / Sexualisierte Gewalt/ 22.01.2018

Übersichtliche Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Im Juni 2017 wurde im Bundestag ein Gesetzespaket zum Verbot von Kinderehen verabschiedet. Seitdem gilt in Deutschland das Mindestheiratsalter 18 ohne Ausnahme, und Minderjährige dürfen nicht mehr in einer religiösen oder sozialen Zeremonie verheiratet oder verlobt werden. Verheiratete Minderjährige sind als unbegleitet anzusehen, sollten sie ohne Eltern nach Deutschland einreisen. Das heißt, dass sie bei Grenzübertritt vom Jugendamt in Obhut genommen werden müssen.

 Um diese Umsetzung ein Stück weit zu erleichtern, stellt die Frauenrechts-Organisation Terre de Femme eine Informationsschrift für Fachkräfte zur Verfügung.

Diese enthält

  •   eine Übersicht über die Gesetzesänderungen inklusive Fallbeispiel;
  •    Hintergrundinformationen zu Frühehen;
  •    10-Punkte-Plan zur ersten Orientierung bzgl. Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh-/Zwangsverheiratung.

 Neben dem ausführlichen 12-seitigen Dokument gibt es auch eine Kurzfassung.