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Jugendschutzrecht / Medien/ 15.12.2015

Lehrer-Beleidigungen auf WhatsApp rechtfertigen 15-tägigen Schulausschluss

Lehrer müssen sich von Schülern nicht alles gefallen lassen. Es kann zu spürbaren Konsequenzen führen, wenn Schüler ihre Lehrer beleidigen. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 14.12.2015 die Entscheidung einer Schulleiterin, einen 14-jährigen Schüler wegen beleidigender und bedrohender Äußerungen ihrer Person im Klassenchat über WhatsApp für 15 Tage von der Schule auszuschließen, für rechtmäßig erklärt. Das Gericht wies den Einspruch des Schülers gegen die Schulsuspendierung mit der Begründung zurück, dass die von dem Schüler getätigten WhatsApp-Äußerungen im Klassenchat bezüglich der Schulleiterin ein schweres, wiederholtes Fehlverhalten darstellten, das zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schulleiterin sowie zu einer schweren Störung des schulischen Friedens geführt habe.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 14.12.2015 mit Schilderung des Sachverhalts