Kinder- und Jugendschutz für NRW

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AJS-News / Gewalt / Jugendschutzrecht / Medien/ 28.09.2015

Lasertag – ein Fall für den Jugendschutz?

Die AJS veröffentlicht ein neues Merkblatt zum Thema Lasertag. Es soll Kommunen helfen, bei der Eröffnung neuer Spielstätten zu einer Altersregelung zu kommen. In das Merkblatt sind Ergebnisse der Fachtagung im März 2015 eingeflossen.

Download AJS-Merkblatt Lasertag als PDF

Das aus den USA stammende Phänomen Lasertag ist in Deutschland angekommen. Immer mehr Spielstätten öffnen. Vor allem Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder nutzen die Angebote. Eine einheitliche Altersregelung für Minderjährige bei Lasertag-Spielvarianten gibt es bislang nicht. Da die Angebote unterschiedlich ausgerichtet sind, erscheinen pauschale Altersgrenzen auch nicht sachgerecht. Vielmehr wird im Einzelfall zu prüfen sein, inwieweit von dem konkreten Angebot eine Jugendschutzgefährdung ausgeht.

Die für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen örtlichen Behörden stehen oft vor der Frage, nach welchen Kriterien sie Lasertag-Angebote beurteilen sollen. Das Merkblatt ist hier als Orientierungshilfe für alle Beteiligten (Lasertag-Betreiber, Jugend- und Ordnungsämter, Zielgruppe Eltern, Kinder und Jugendliche) gedacht.

Fachtag am 24. März 2015

In das Merkblatt sind Ergebnisse eingeflossen, die bei einem Fachtag am 24. März 2015 in Köln erarbeitet wurden. Veranstalter waren die AJS NRW, die Stadt Köln und der LVR, in Kooperation mit der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW (fjmk) und der Jugendpresse Rheinland. Bei der Fachtagung wurde in verschiedenen Workshops konstruktiv und kreativ an Kriterien zur Bewertung von Lasertag-Angeboten gearbeitet. Vielen Dank an die Leitungen der Workshops sowie an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung.

Programm Lasertag-Fachtag 24. März 2015 als PDF

AJS-Artikel zum Thema Lasertag

Artikel Lasertag im AJS-FORUM 3-2014 als PDF

Stimmungsbild Gamescom 2014