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Jugendschutzrecht / Persönlichkeitsentwicklung/ 21.04.2016

Kabinett beschließt Tabakwerbebeschränkung

Ein weiterer Schritt zur Gesundheit von Jugendlichen und zur Suchtprävention ist getan. Das Bundeskabinett hat am 20. April 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen.

Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Das Tabakwerbeverbot soll nach früheren Berichten auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen erstrecken. An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind. Das ist der überwiegende Teil der Filme.

Foto: Luciano Belviso / Bestimmte Rechte vorbehalten