Jugendschutzrecht

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) stellen den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit dar. Mit der Zuständigkeitsverordnung des Landes NRW vom 16. Dezember 2003 ist die AJS mit der Information und Evaluation des Gesetzes und mit den damit zusammenhängen Fragen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beauftragt. Die Aufgaben der AJS bestehen im einzelnen darin, Eltern, Erziehern und Mitarbeitern aus der Jugendhilfe, aus der Polizei, des Gewerbes Auskunft über die einzelnen Regelungsbereiche zu geben. Außerdem steht die AJS in ständigem Austausch mit der Obersten Landesjugendbehörde (dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder) über die Frage, wie das Gesetz angewandt und von der Öffentlichkeit akzeptiert wird. Hierzu werden Vorschläge für Durchführungsrichtlinien entwickelt. Darüber hinaus steht die AJS in engem Informationsaustausch mit den NRW-Kommunen (vor allem den Jugendämtern) bei der Durchsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachreferenten:

Sebastian Gutknecht (Jurist)
Telefon: 0221/92 13 92 -15 oder
Telefax: 0221/92 13 92 -20 oder
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