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- Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Dezember 2011 10:12
Bundeskinderschutzgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Der Bundesrat hat dem Kinderschutzgesetz auf seiner Sitzung am 16.12.2011 zugestimmt. Es kann damit, wie vorgesehen, am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Zuvor war das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verändert worden: Der Bund übernimmt dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit stehen für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen in den Jahren 2012 und 2013 20 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Damit soll besonders das Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen unterstützt werden. Die entsprechenden Paragraphen des Gesetzes sind neu gefaßt.
- Gesetzestext des Bundeskinderschutzgesetz unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706256.pdf


