Kinder- und Jugendschutz für NRW

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FAQ-Jugendschutzrecht/ 19.03.2015

Wer ist “personensorgeberechtigte Person”? Wann ist jemand “erziehungsbeauftragte Person”?

Personensorgeberechtigt ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind das die Eltern.

Erziehungsbeauftragt kann besonders jede Person über 18 Jahren sein, die mit den Eltern (Personensorgeberechtigten) vereinbart hat, das Kind / den Jugendlichen (erzieherisch) zu begleiten, zum Beispiel der 18-jährige Freund nimmt seine 15-jährige Freundin mit auf die Disco. Hat der 18-Jährige eine Vereinbarung mit der Mutter und/oder dem Vater getroffen, dass er für diesen Fall die erziehungsbeauftragte Person ist, so muss diese in Zweifelsfällen “dargelegt” werden, genauso wie sein und das Alter der Freundin.